Bölling.

Bölling.

(bol. m. Kuppelförmiger oder doch flach gerundeter Hügel.)

Auf Bölling lassen sich bis in die ältesten Zeiten zwei Höfe nachweisen. Obern = und Niedern = Bölling. Niggenbölling (Nien =) ist schon vorhanden, dass das Schatboik in der Mark 1486 die Abgaben der einzelnen Höfe verzeichnet. Es scheint nun tatsächlich so, als habe man bei Aufstellung des Schatzbuches Bölling selbst ganz vergessen, denn das Verzeichnis bringt tatsächlich den Namen selbst nicht. Verfolgt man jedoch den Weg, der bei der Aufzählung der Schatzbaren Güter verfolgt wird. (von Lehrkind = Brunsbecke über

Bölling.

Hunsdieck = Brechtefeld nach Deipenbrink = Hobräck), so erwartet man ohne weiteres Bölling, zumal gleich hinterher Rumscheid = Selkinghausen genannt werden. Hynrich to Bouwyk ist niemand anderes als Hynrich to Bölling. Er soll 5 Gulden bezahlen, was der allgemeine Einschätzung durchaus entspricht. Wenn Meier statt Bouwyk Beucken einsetzt, so hat er sich durch eine entfernte Ähnlichkeit täuschen lassen. Beucken ist ein solch belangloser Kotten in der Geschichte der Höfe in der Gemeinde spielt nirgends auch nur eine erwähnenswerte Rolle, daß es sonderbar zugehen müßte wenn der Hof mit einem Male zu dieser untergeordneten Stellung gelangen sollte. Zudem hätte Beucken folgerichtig (nach dem Wege, den ich oben bezeichnete), mit Lehrkind = Brunsbecke zusammen genannt werden müssen. Dann bliebe noch Rutger „ Demer“ unterzubringen, das versucht auch Meier nicht.

Bergfeld Bölling.

Alle diese Überlegungen führen zu dem naheliegenden Schluss, dass der Schreiber aus Unkenntnis oder willkürlicher Rechtschreibung Bouwyk statt Bölling setzt. „ Demer“ ein Lesefehler aus „ Der neben“ ist ein größerer Hof mit 7 Gulden besteuert wird, besaß „ Der neben Hynrich.“ Diese Annahme wird durch die Nachprüfung bestätigt.

Die Höfe werden von1501 mit je einer Markengerechtigkeit  in der Limburger Mark genannt. Bei Markenstreitigkeiten sagen am 6. Januar 1546 Johan und Rotger tho Bolling aus, daß Johann von Kall sie in ihren Rechten im Dahler Sunderloh vereidigt habe, dass sie dem Johann Holz zum Kohlenbrennen abgekauft haben und ihm wiederum Kohlen verkauft haben. 1574 ist Johan tho Böllinck „ gesworen Kerkermeister“ in Dahl. Er ist Zeuge bei einer Landverpachtung. In den Steuerlisten von 1631 wird Mertin zu Obern Böllings mit 4 ½ Tlr. Johann zu Niederbolling mit 3 ½ Tlr. angeführt. Auch hier lässt sich wieder feststellen, das größere Gut ist (Obern =) Bölling, das kleinere Niedern = Bölling (Sommers Gut). Daß in viel älteren Zeiten die beiden Höfe zu Bölling aus einem hervorgegangen sind, bestätigt die Beschreibung aus dem Jahre 1645, beide Höfe werden als halbe

Bölling 1813.

Erbpachthöfe bezeichnet, beide haben 2 Maldersei Leiberland (Fels =) und haben 15 schware (schwere vollgültige) Schillinge zu zahlen. Da die Angaben an „ Ihr Churf. Dhlt.“ zu leisten sind, kann man annehmen, daß sie Lehnsgüter waren wie das weltliche Lehen Rumscheid. Es ist möglich, dass nach dem Beispiel andere Höfe (Wolf Hunsdieck) freiwillig ein Lehnsverhältnis eingegangen wurde, um sich damit von allen möglichen Schatzungen, Lieferungen, Spanndiensten usw. freizukaufen. Der Übergang und das Entstehen grundherrlicher Rechte ist bis heute noch nicht geklärt. 1645 erscheint dann plötzlich der Name Sommer. Er soll   10 ½ Stb. Contribution zahlen. Sein plötzliches Auftauchen ist erklärlich. Beide Höfe in Bölling waren durch den Krieg zerstört worden. Ein neues Geschlecht, eben jene Sommers ziehen auf Niedern = Bölling ein. Der in den Kirchenbüchern öfters erwähnte Tigges ist Tigges Sommer, dessen Vater Johann Sommer 1647 in den Akten Wolf erwähnt wird. Das wir nun auf Niedern = Bölling keine Böllings mehr finden, kann auch auf Enheirat schließen lassen, obwohl dem der hier übliche Brauch entgegensteht, daß der neue Besitzer den Namen des Hofes annimmt. Über die Verhältnisse von Obern = Bölling gibt der Erbteilungsvertrag von 1693 (Kopie im Besitz des Bauern Bergfeld = Bölling) Aufschluss. Auf Erfordern Engelbert und Tigges zu Bölling Kirchenspiels Dahl habe ich ihr gut in zwey gleiche Theile gemeßen, und getheilet wie folget. Daß diese Meß = und Theilung also von mir errichtet, wie sie mir selbsten angewiesen, auch sich also durchs Loos verglichen und dieses vorbehalten, daß ein jeder eine freie Trifft zum Teich vorm Hofe haben soll wie ingleichen soll auch Tigges zu seiner

Piepenstock Bölling.

 

Notthurft zum Teich im Hofe um zum Kochen und zum Waschen haben. Intem soll ein jeder seinen Weg zum Lande, Berg und Wiesen haben, auch soll Tigges den Teich vorm Hofe an einer Seiten im Zaun halten was Armen = Pfacht und sonsten alte Schulden vorhanden, soll jeder die Halbscheid abtragen, aber der orth nach dem Rötelteich ist nicht in der Theilung hält aber im Maß 1 scheppe 3 firtl. Was anbelangt muß ein jeder die Zäune ewischen Ihnen zur Halbscheid in esse halten. Intem das Lanblech an der Ipengelle soll einer das eine Jahr und der andere das andere Jahr gebrauchen, daß Dieser also von Ihnen soll gehalten werden, solches wird hiermit Beschienen, auch haben sie solches neben mir und Beystehen der Gezeugen eigenhändig unterschrieben den 25ten octobr. 16

Auf handtastlies Begehren Engelbert zu Bölling, Schreibens unerfahren,habe dieser unterschrieben, in seinem Namen Christopfer Hencke, Tigges Kämper, Anthon Brockhagen, Willem Dahlmann alles Gezeuge. (Kopie von Hülshoff, Pastor.)

Aus diesem Erbvertrag und unter Zuhilfenahme der Familienforschung der Familie Boelling ergibt sich folgendes Bild, für Obern Bölling. Martin hat ein Sohn Thies, dessen Kinder Engelbert und Enke heißen. Enke heiratet Tigges vom Kampe

Bölling.

(Kämper), „ Tigges droben zu Bölling.“ Dieser Tigges stirbt und wird am 6.6.1705 in Dahl begraben. Erbin wird danach Anna Catharina, welche Mertin vom Kampe (Kämper), scheinbar einen Verwandten des Vaters heiratet. Die Kämpers waren in Dahl (Asbecke) Kamp) heimisch. Da nun gleichzeitig auf Sommers Gut auch ein Martin sitzt, ist nicht verwunderlich, wenn der Volksmund und damit der allgemeine Brauch neben den Sommer in Bölling von den Winters spricht eine Umfrage, die sich Martin wohl oder übel gefallen lassen mußte. Die Contribualen von 1705 nennen 2 Höfe, Sommers Gut, von dem Röteldieck ein Abspliß ist (18 Morgen 1. 27. Erntei rendieret 24 Rthlr.) und Engelbert zu Bölling und Wittibe darselbst itzo Merten.

1.) Engelbert zu Bölling. Er heiratet 1687 Gertraut von Niggenbölling, nach dem Tode Gertrauts wird er 1690 mit Maria Boverserf (?) von Voerde getraut, die aber auch nach einigen Jahren stirbt. So daß er ein drittes Mal heiratet. Anna Margarethe Husser 1699. Die Urkunde über Beerdigungsstreitigkeiten von 1702 nennt ihn, für ihn unterschreibt Hermann zu (Obern =) Bölling. 1710 ist er als Kirchenmeister Kläger in Streitigkeiten um ein Stück Kirchenland in Hunsdieck mit der Vertretung der Kirche wird Dr. Jacob von Bölling (der spätere Bürgermeister von Breckerfeld.) als Advokat betraut. Er stirbt 1723 im Alter von 61 Jahren.

Böllinger Hochheide.

2.) Martin Winter stirbt 1744 im Alter von 68 Jahren 1756 zahlt von dem Gute Anton Winter 7 St. 1 ½ Pf. in die Kontribution daher auch Tünnes = Hof. Nach den Hypothekenbüchern ist das Gut vor 1793 auf Martin Winter eingetragen. (wohl noch der Vater oder Schwiegervater.) dann übernimmt Peter Winter genannt Bergfeld. Ihm folgen als Besitzer 1834 Hermann Heinrich Bergfeld. 1843 Joh Peter Wolf. (heiratet die Witwe Bergfeld.) 1859 Friedrich Wilhelm Bergfeld. 1895 Ernst Bergfeld.

1842 Carl Bölling

Engelberts Hälfte, in Größe und Abgaben dem heutigen Bergfelds Hofe gleich war, besitzt

Windkraftanlagen auf Bölling.

nach ihm der Vorsteher Christian zu (Obern =) Bölling. Er ist am 25. 2. 1691 geboren und besaß das Gut bis zum Jahre 1768. Während des Sieben jährigen Krieges erfordert sein Amt besonders viel Mühe, da er die Häufigen Lieferungen an die französischen Magazine in Düsseldorf, Unna, Breckerfeld usw. unter die Bauern zu verteilen hatte. Sein Sohn Jacob Peter sollte wohl das Gut übernehmen. Er heiratete 1755 Maria Cath. Humme von Rölvede, starb jedoch schon vor 1768. Das Gut wurde, ebenso wie der Kotten Grunsbecke, den Paul Hobräck und Christian Bölling gemeinsam besessen hatten, durch einen Vertrag der Witwe übereignet (1768). Ihr ältester Sohn Johann Peter übernimmt 1791 den Hof, der 1835 wieder einen Johann Peter (jun.) zum Herren hat, seither waren Besitzer.

Niggenbölling.

1862 Peter Henrich Piepenstock sen. durch Kauf (5000 Tlr.)1847 Joh. P. Niggenbölling durch Heirat1913 Carl F. Piepenstock.

Sommers Gut zu Bölling, 1645 erscheint zuerst der Name Sommer, dann wiederholt in den Kirchenbüchern seit 1682 Tigges Sommer. Erst 1631 erscheint der Name Niedern = Bölling um dann wider zu verschwinden. Von Dahl aus gerechnet wohnen alle droben zu Bölling.

Die Lage jedoch des Absplisses Rötteldieck und die chronologische Folge der Besitzer beweisen, dass wir es mit sogenannten Nieder Bölling zu tun haben. Das Gut ist im Laufe der Zeit wiederholt gesplittert worden, und daher sind die wirtschaftlichen Verhältnisse außerordentlich bescheiden geworden. Tigges Sommer starb 1708. Die Contribualen von 1705 schätzen das Gut mit einem Steuervermögen von 24 Talern ein. 1702 jedoch ist das Gut schon verpachtet, weil nun auf Sommers Gut zu Bölling ein Pächter, und so das Gut wider an einen Mann kommen möchte……….“ d. h. dazu eine Familie, die ebenso wie alle anderen ihren Mann bei Beerdigungen stellen muss.

Durch Verkauf, Verpachtung Erbteilung entstehen aus diesem einen Gut folgende Kotten. 1756 . Das Sommersche Gut hat Peter Hackenmann. Die Hebeliste hat hier einen Schreibfehler, Johann Peter Hasenkamp kaufte 1749 den Hof für 380 Talern, nach dem ihm der Vorbesitzer Joh. Casp. Selkinghaus geerbt verpachtet                (an P. Schopmann) verkleinert hatte, Abge = splittert wurden das Erbe der Witwe Johann Adolph zu Niedern = Bölling (Nachfolger Joh. Heinrich Grünewald.) und des Clemens Reishagen.

1.) Der Hof der Witwe Johann Adolph zu N = Bölling erwirbt 1758 Johann Henrich             Grünewald. Ihm folgt Christoph Grünewald, der 1835 / 36 wieder teilt.                      a.) J. P. Rippinghaus bekommt durch Heirat den Südlichen Teil des Hauses.    der Nachfolger, 1847 J. F. Niggenbölling durch Kauf (500 Taler) .

b.) H. H. Niggenbölling 1836 für 370 Taler den Nordwestlichen Teil des Hauses. Nachfolger, Hermann Helmes 1854 durch Kauf (500 Taler) 1885 Henrich Bald (Heirat.)

Bölling.

2.) Sommers Gut (Haferkamps Gut) 1749 Joh. P. Hasenkamp. 1820 Peter Hasenkamp. 1833 Johann Peter Hasenkamp, 1833 durch Kauf 964 Taler                 J. P. Reinshagen3.) Clemens Reinshagen. Ihm folgt P. C. Reinshagen, der wieder teilt.a.) 1864 Carl Heuser, 1922 Karl Heuser.

b.) durch Kauf 1841 für 400 Taler Conrad Heße, 1857 D. W. Brand, 1896 Ewald Stoltenberg. Es bilden sich weiterhin .

4.) Höllermanns Hof 1806 durch Heirat. 1806 P. Chr. Höllermann, 1825 Chr. Heuser 1848 W. Rennefort. 1890 C. und H. Rennefort.

5.) J. Peter Haarmann, 1815 P. Reinshagen, 1832 P. Caspar Reinshage, der dann wieder die Höfe unter Nr. 3 absplittert, 1846 Alwine Reinshagen 1896 F. Haake.6.) Die Brüder Joseh. Peter und Carl Rippinghaus splittern (S. Nr. 10.)a.) 1853 P. Ch. Brand, 1894 F. W. Brand.

Blick von Bölling ins Nimmertal.

b.) 1841 P. Chr. Reinshagen, 1848 Chr. Heuser, 1856 L. Killing sen. 1889 Karl Heggemann. Nicht beachtet ist dabei, dass in den Backhäusern, Hinterhäusern usw. sich vorübergehend einige Familien aufhielten. Von ihnen sei um die Mitte des 18. Jahrhunderts erwähnt. Caspar Wittenstein. Das Gut der Sommers aber ist ein Schulbeispiel wie durch Zersplitterung und immerwährende Teilung, Verhältnisse herbeigeführt werden, der für den Hof und Familie den Untergang bringen. Auf den Kotten kann keiner leben und sterben. Die Größe des Gutes muß zum Unterhalt einer Familie reichen. Wie sehr das Reichserbhofgesetz notwendig war, ist an den Kotten in Bölling stark nachzuweisen.

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