Haus Dahl und Grundbesitz

Haus Dahl hat etwa 485 Hektar Grundbesitz. Durch Ankauf und Verkauf von Grundstücken und Höfen ist es im Laufe der Zeit mehrfachen Veränderungen unterworfen gewesen. Die Besitzer des Hauses Dahl

Gerstein Friedhof im Sundern.

erfreuten sich verschiedener Privilegien. Des Gerichtsbanners ist bereits gedacht, während das Patronatsrechts über die Pfarrei im

Marmorsteele von Rechtsanwalt Wilhelm Gerstein.

folgenden Abschnitt zur Sprache gebracht wird. Von den Verkäufern welche den Jahrmarkt in Dahl besuchten, durfte ein Standgeld erhoben werden. Am 22. Febr. 1603 wurde ein natiorielles Zeugenverhör festgestellt, das Personen, welche auf der Dahler Kirmes sich geschlagen, gestochen oder sonst beschädigt hatten, die deswegen verwirkte Strafe ( Brüchte. ) an das Haus Dahl entrichten ( „ Abdrgh machen“) mußten. Im Jahre 1669 erklärte Sibilla Margaretha von Torck, daß die Fischerei auf der Volme dem Haus Dahl zustehe „ oben bis an die Waldemey und so weit sich das Mühlingfeld streckte und endigte, und unten bis, an Stahls= voßer (?) das Haus Dahl zum „ alten Grundbesitz.“ gehörte. d. h. seit wenigstens 50 Jahren im Besitz des Mannes Stammes derselben Familie war, erhielt es auf Grund der allgemeinen Königlichen

Ausschnitt aus der Vermessungskarte von Johann Peter Hobräck von 1772.

Verordnung vom 10. Nov. 1865 das Recht an der Präentation eines Mitgliedes für das preußische Herrenhaus teilzunehmen. Es ist, wie der Kreis Hagen überhaupt, dem Landschaftsbezirk der Grafschaft Mark“ zugewiesen. Die Burg der Herren von Dahl lag, wie schon bemerkt ist , ursprünglich auf dem Bollwerk. Von dort wurde sie später in die Ebene auf das rechte Volmeufer verlegt, wann ist unbekannt. Ebenso ist ungewiss ob die im September 1729 niedergebrannte Burg die letztgenannte ist. Von Steinen sah noch die Trümmer von ihr und bemerkte . „ Die noch übriggebliebenen Mauern und runden alten Türme aber zeigen, dass in alten Zeiten sehr feste müssen gewesen seyn. Nach dem Brande wurde das Haus in veränderter Gestalt wieder aufgebaut. Um die Wende des 19. Jahrhunderts war es längere Zeit unbewohnt. Der Landrat Gerstein ließ es niederreißen und im Jahre 1825 das jetzige Wohnhaus errichten.

Gerstein Friedhof im Sundern.

Die damals vorhandenen Wassergräben wurden ausgefüllt und mit Gärtnerischen Anlagen versehen. Einen eigenen Friedhof für das Haus Dahl legte die Familie Gerstein auf dem Sundern an. Der Umstand, dass die Besitzer des Hauses Dahl länger Zeit nicht hier wohnten, mag dazu beigetragen haben, dass die Familiengeschichte lückenhaft ist. Namentlich ist über die Nachkommenschaft des im Jahre 1829 verstorbenen Majors von Gerstein nichts sicheres aufzufinden gewesen.

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