Althoff Ruh.

Althoff – Ruh.

Am 1. April 1917 erwarb die Landesversicherungsanstalt Westfalen die Heilstätte als Eigentum, damit sie als Hauptgeldgeberin auch auf die Verwaltung der Heilstätte bestimmend einwirken konnte. Die

Aufsicht über die Heilstätte führte von da ab der Vorstandsvorsitzende der Landesversicherungsanstalt Westfalen, Geheimer Regierungsrat Dr. Jur. Althoff. Er wurde dabei von dem Dezernenten für Heilverfahren Landrat Kraß unterstützt.

Im September 1925 beging die Heilstätte feierlich das Ausscheiden des bisherigen Vorstandsvorsitzenden, Geheimrats Dr. Althoff, und setzte ihm zum bleibenden Andenken für seine großen um die Heilstätte und das allgemeine Volkswohl erworbenen Verdienste an einem besonders schönen Punkte im Heilstättengelände ein Ehrenmahl in Form einer Steinbank mit Tisch (Althoff – Ruh). Ungefähr zur gleichen Zeit wurde ihm von der medizinischen Fakultät der Universität in Münster in Anerkennung seiner erfolgreichen Tätigkeit auf dem Gebiete der Volksgesundung die Würde eines Dr. med.   h. c. verliehen.                                                       

        

 

                                                                              

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