Der evangelische Friedhof und das Friedhofskreuz.

Der evangelische Friedhof und das Friedhofskreuz.

derselbe lag früher auf dem jetzigen Kirchplatz. Im Jahre 1848 wurde der neue (jetzige) Friedhof in Benutzung genommen. Er wurde seitdem zweimal erweitert, und bedarf in der nächsten Zeit wieder

Kirchenvorstand 1867 bis 1910 am Pastorat.

eine Vergrößerung. Im Jahre 1911 wurde zur Verwaltung des Friedhofs eine besondere Friedhofsmission gewählt, und eine Friedhofsordnung eingeführt, aus der hier einige Bestimmungen abgedruckt werden damit sie zu allgemeinen Kenntnis und Beachtung gelangen. Für Begräbnisse sind besondere Plätze bestimmt. Innerhalb der Reihengräber kann eine Grabstelle auf Wunsch freigehalten werden, worüber im Einzelfall der Vorsitzende des Presbyteriums entscheidet. Der Erwerber einer Erbbegräbnisstelle erhält das Recht, dieselbe für sich und seine Angehörigen zur Beerdigung zu Benutzen. Die Übertragung dieses Rechts ist nur durch Vererbung an Angehörige zulässig. Der Besitzer des Rechtes ist verpflichtet, die Erbbegräbnisstelle mit einer

Friedhofskapelle.

angemessenen eisernen oder steinernen Umwehrung zu umgeben, dieselbe ebenso, wie die etwa errichteten Baulichen, die der Genehmigung des Presbyteriums bedürfen, in gutem Zustand zu halten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht binnen 6 Monaten nach erfolgter Aufforderung nach, so erlischt sein Recht auf weitere Benutzung der Stelle. Alle Pflanzungen und sonstigen Anlagen auf der Grabstelle müssen im Einvernehmen mit dem Friedhofsverwalter angelegt werden und in Stand gehalten werden. Grabschriften bedürfen soweit sie sich nicht auf die Angabe des Namens, Standes des Geburts = und Todestages beschränken der vorherigen Genehmigung des Vorsitzenden des Presbyteriums. Anlagen, welche vorstehenden Vorschriften nichtentsprechen oder sonst die zweckentfremdende Benutzung des Friedhofes stören, können vom Presbyterium auf Kosten des jenigen der sie anlegt, beseitigt werden. Laienreden oder Ansprachen, sowie Handlungen anderer auswärtiger Geistlicher, Gesänge und sonstige Feierlichkeiten am Grabe sind nur mit Genehmigung des Vorsitzenden des Presbyteriums gestattet.

Friedhofskreuz auf dem ev. Friedhof.

Das Friedhofskreuz. Im Jahre 1847 wurde ein neuer Friedhof in der Nähe des Pfarrhauses auf Pfarrgrundstücken angelegt. Die erwähnte, bis 1912 reichend und dieser Festschrift vorangestellte Chronik diente nicht nur der notwendigen Aufarbeitung unserer gemeindlichen Kirchengeschichte, sondern sollte über den Reinerlös auch einer Bereicherung des Bildes unseres Friedhofs zustatten kommen. Damals wurde das Friedhofkreuz errichtet, das aus einem Ca. 3 m hohen unbehauenen Granitblock besteht, auf dem einen rund 1m hohen, aus dem gleichen Gestein bestehenden Kreuz aufgesetzt ist. Dieses schichte Monument lange Zeit der räumlichen Mittelpunkt des Friedhofes markierend stellt auch noch in unseren Tagen ein prägendes Element äußerer Friedhofsgestaltung dar.

Zur Nieden, Pfarrer in Dahl.

Die Tage sind kurz, die uns auf Erden bestimmt sind. Dreimal im Laufe von 100 Jahren wechselten (wie wir sehen) die Besitzer des Hauses Dahl und die Kirchenpatrone ihren Namen. Viele Zwistigkeiten, an

Am Grab der Familie zur Nieden

denen die Eingepfarrten nicht immer schuldlos waren, hatte das dem ältesten Mitgliede des Adelsitze verliehene Recht, den Pfarrer zu ernennen, hervorgerufen. Da wurde es durch die Bemühungen des Pfarrers Karl Gottlieb zur Nieden endlich aufgehoben. Am 26. August 1850 verkaufte die Kirchengemeinde dem damaligen Besitzer des Hauses Dahl, Rechtsanwalt Wilhelm Gerstein, das Gut Wiggenhagen. Bei dieser Gelegenheit verzichtete der Käufer für sich und seine Erben darauf, den Pfarrer zu berufen und erklärte in einem notariellen Akt das alte Patronatsrecht, das fast 500 Jahre wirksam war, für erloschen. Viele Jahrhunderte sind über das denkwürdige Stückchen Erde an der Dahler Kirche dahingebraust. Außer bei Gelegenheit der sonntäglichen Gottessdienste betritt heute nur noch selten eines Menschen Fuß die stille, durch reiche Vergangenheit geweihte Stätte. Nur der Wind streicht durch die Bäume und singt

Wilhelm Ludwig Henneke Pfarrer.

sein immer gleiches Lied. Ich bin ewig, scheint es zu klingen, – aber ihr – – – – werdet und vergeht. 

Pfarrer zur Nieden starb an 30. November 1857. Er ist auf dem Dahler Friedhof begraben. Ihm folgte

Heinrich Georg Wenzel, der von 1859 – 1867 Pfarrer in Dahl war. Noch heute ist sein Gedächtnis bei der Gemeinde in Ehren. Er war längere Zeit krank und starb mit 37 Jahren. Nach seinem Tode wählte die Gemeinde Hermann Wilh. Ludw. Hennecke, bis dahin Pfarrer in Eickel. Derselbe blieb im Amte bis zum 31. Dezember 1909 und lebt zurzeit als Emeritus in Bonn nachdem er 42 Jahre in Dahl amtiert hat.

Der Punkt links neben der A 45 zeigt Wiggenhagen, rechts das Nimmertal..
Wiggenhagen. 
Friedhof in Dahl.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert