Gehöft auf Hunsdiek Bauer Wolf

Gehöft auf Hunsdiek Bauer Wolf

Die Limburger Kammergüter in Hunsdiek und Brechtefeld. Die Herrscher der Grafschaft Mark stammen aus dem Hause der Grafen von Altena. Schon um die Mitte des 11. Jahrhunderts waren sie in den

Bauer Wolf auf Hunsdiek.

erblichen Besitz der vogteidlichen Rechte gelangt, die ihnen von den Erbischhöflichen von Cöln übertragen worden waren. Sie übten die hohe Gerichtsbarkeit aus und sorgten für die Vertretung der weltlichen Interessen der erzbischhöflichen Klosterstiftungen. Unter dem Grafen von der Mark hat sich im Anfang des 13. Jahrhunderts Friedrich von Isenburg einen traurigen Ruhm erworben, er ermordete am 7. November 1225 den Erzbischof Engelbert von Cöln und verlor Leib, Eigen und Lehen. Die gramgebeugte Mutter gründete den Stift Elsey. Friedrichs Nachkommen konnten sich nur unter heftigen Kämpfen in den Besitz der arg geschmälerten Gesellschaft Limburg setzen. Nach Limburg gehörten mit Bestimmtheit seit dem 15. Jahrhundert fast alle Höfe, (ganz geringe Ausnahmen.) in Hunsdieck Brechtefeld. Die Zugehörigkeit lässt sich mit ziemlicher Sicherheit aber schon für frühere

Bauer Wolf auf Hunsdiek.

Zeiten annehmen. Wie es möglich war, ,Dass aus einem freien Waldbauern, abhängige Bauern wurden, die zudem noch eine besondere Stellung unter ihren Genossen einnehmen, da sie als Versorger von Küche und Keller ihrer Herrn sogenannte Kammergüter verwalten mussten, bleibt auch heute noch ungeklärt. Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1655 nennt in Hunsdieck und Brechtefeld vier Höfe und fünf Kotten, die nach Limburg gehörten. Ihre Besitzer waren folgende. Mertin Tönnes Schuhmacher, dat Wölfken von Hunsdieck Theis (Tigges) und Georg (Jürgen) von Brechtefeld. Abel von der Staben (Stube) Hans vom Horst. Johann Stollen und Johann zu Brantenberg Stube, Horst, Stollen Brantenberg und (dem Namen nach) Tönnes Schuhmachers Besitz

Wilhelm Wolf mit Familie             Hunsdiek.
Niggenbölling auf Hunsdiek.

bilden die Kotten. Im Schatzbuch in der Mark werden bei der Bollinck burschop die Untertanen der Grafschaft Limburg die Bauern Evert to Hundesdicke und

Schürmann auf Brechtefeld.

Brechtefelder aufgeführt. Der Rentmeister macht bei Evert den Vermerk, „ nil habet“ (hat nichts.) Dabei ist dieser Evert mit 7 Gulden veranlagt, muss also einen reichen Hof besitzen. Brechtefeld soll sogar 8 Gulden bezahlen, aber an keinem Zahlungstage geht die fällige Rate ein. Beide waren nämlich limburgische Untertanen, brauchen also auch dem Grafen von der Mark keine Steuern zu entrichten. Später fügt der Rentmeister in Wetter hinzu, Limborghs in dat Kellnerampt ind emplegen nit to geven:“ (Zum Kellneramt gehören die Höfe, die für Küche und Kammer der Grafen sorgen, daher auch Kammergüter. Die Besitzer der Kammergüter waren auch persönliche von ihrem Herrn vollständig abhängig, selbst zum Heiraten musste das Haus

Pferdefuhrwerk auf Hunsdiek.                                             
Gastwirtschaft Ludwig Bald auf Hunsdiek.

Hohenlimburg erst „ expressum consenz“ (ausdrückliche Erlaubnis.) geben. Dabei musste auch das Untertanen Verhältnis beachtet werden. „ Wenn die gemel te Person, es sei Mann oder Weib sich auf gemeldete Güter verheiraten will, nicht im Limburgischem Rechte geboren, muss sich solche erst Limburgisch machen und auswechseln, wie darüber ein sonderlich Verzeichnis gehalten und exempla vorhanden.

 

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